AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietung Homanns Hof – Das Probehaus
Stand 01.03.2021
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Inhaber Homanns Hof – Das Probehaus, Herrn Thomas Müller, Schmaler Weg 2 27404 Elsdorf (im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet).
Jede Vermietung des Probehauses und der technischen Geräte sowie die Ausführung von Dienstleistungen erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Durch die verbindliche Buchung erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich als Vertragsgegenstand an.
Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter wird rechtskräftig, sobald dem Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt wurde.
Homanns Hof Das PROBEHAUS bestehen aus einem Proberaum, einem Eingangs- und Galeriebereich, Tischtennisraum, WC inkl. Dusche, Küche und 2 x Schlafzimmer. Sofern keine explizite Nennung erfolgt, gelten alle Regelungen einheitlich für den gesamten Nutzungsbereich sowie den umliegenden Außenanlagen (Parkplätze, Grillecke/Terrasse, Hof, etc.).
Überlassung / Nutzung
Folgende Räumlichkeiten sind Bestandteil des Mietverhältnis:
Der Proberaum, WC inkl. Dusche, Eingangsbereich und Garderobe, Tischtennisraum, Küche, 2 x Schlafzimmer, Grillecke/Terrasse, Basketballfeld. Im Aussenbereich stehen dem Mieter auf dem Hof Parkplätze zur Verfügung. Der weitere Aussenbereich ist nicht Bestandteil des Mietvertrages und darf nur zum Befahren benutzt werden.
Der Mieter haftet für Schäden!
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter (bzw. dessen Vertreter) bei der Erstnutzung bzw. Registrierung auf Verlangen durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Der Mieter willigt in die Anfertigung einer Fotokopie der vorgelegten Ausweisdokumente ein. Die Mieter erhalten für die Mietdauer einen Schlüssel für die Eingangstür. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und führt zu einer einmaligen Entschädigungszahlung von 100 € und sofern erforderlich ggf. weiteren anfallenden Kosten z.B. bei Austausch der Schließanlage, etc Für den Schlüssel muss eine Sicherheit (z.B. Personalausweis) hinterlegt werden.
Vor der Erstnutzung erhält der Mieter vom Vermieter (ggf. einem autorisierten Vertreter) eine ausführliche Einweisung bzw. Informationen zu den Räumlichkeiten, technischen Ausstattungen, Nutzungsbedingungen, Alarmsicherung und grundlegendes Verhalten im Not- bzw. Gefahrenfall.
Der Mieter sowie sämtliche von ihm ins Gebäude eingelassenen Begleitpersonen nutzen das Gebäude und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er über alle notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Proberaum/Tonstudio notwendig sind. Die Begleitpersonen sind diesbezüglich durch den Mieter zu unterweisen bzw. anzuleiten.
Dem Mieter obliegt beim Mietantritt die Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion der Mietsache. Werden Mängel nicht unmittelbar schriftlich gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mitvermieteten Gegenstände als vertragsgemäß abgenommen.
Die mitvermieteten Gegenstände und Proberaumteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten verwendet werden.
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Beschädigungen jedweder Art sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Mietende, bekannt zu geben.
Für Privatgegenstände des Mieters oder dessen Begleitpersonen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Die Mitnahme von Kindern in Homanns Hof – Das Probehaus ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Sie sind von allen Gefahrenquellen sowie den technischen Anlagen fernzuhalten. Die Mitnahme von Tieren in das Probehaus ist nicht zulässig.
Die Nutzung der Räumlichkeiten werden schriftlich fixiert und sind bindend. Eine andersartige Nutzung muss vorher mit dem Vermieter schriftlich angekündigt und bestätigt sein.
Die zweckentfremdete Nutzung der Räumlichkeiten und/oder technischer Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Materialien und/oder Hilfsmitteln, bei denen das Risiko einer Beschädigung oder Verunreinigung von Studioflächen oder Geräten oder eine Gefährdung von Menschen besteht, ist strengsten verboten. Das schließt elementare Materialien wie Sand, Farbpulver, Wasser, Feuer etc. sowie alle pyrotechnischen Anlagen ausdrücklich ein. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter hat bestehende Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen, Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch zur Unfallverhütung) zu beachten und zu befolgen.
Verstöße gegen geltendes Gesetz bzw. gesetzliche und gesetzesähnliche Auflagen sowie diesen Vertrag führen zu Hausverbot. Eine Rückzahlung der Miete ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, ggf. Strafanzeige zu erstatten.
Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räume durch den Mieter aufgeräumt und „besenrein“ gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch den Vermieter erfolgen und wird nach Vereinbarung verrechnet – der Mieter hat hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Bei angekündigten Folgeterminen obliegt es dem Mieter das Studio mindestens 30 Minuten vor dem nächsten Termin vollständig aufgeräumt zu verlassen.
Der Vermieter behält sich das Hausrecht für alle dem Mieter zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vor. Die ungestörte Arbeit des Mieters wird sichergestellt, der Zutritt des Vermieters ist dessen ungeachtet jederzeit hinzunehmen. Der Zugang zu den Räumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Mieter blockiert oder verwehrt werden.
Sollte die Nutzung von Homanns Hof – Das PROBEHAUSES zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, obliegt es dem Vermieter, den Mieter unverzüglich darüber zu informieren. Dem Mieter entsteht hieraus kein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten bzw. Schäden, sofern dem Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Haftung
Die Nutzung aller in Homanns Hof – Das PROBEHAUS vorhandenen Geräte und Gegenstände sowie sonstige Vorrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Mietausfall), die von ihm oder von ihm in das Gebäude eingelassene Begleitpersonen schuldhaft verursacht werden. Verschleißbedingte Schäden sind ausgenommen.
Der Mieter haftet ferner für alle schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung während der Mietdauer stehen. Der Mieter bestätigt vor Mietantritt innerhalb einer individuellen Aushandlung den Abschluss/Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache inklusive aller überlassenen Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Sollte der Kunde durch Schlüsselübergabe freien Zutritt zum Gebäude erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er beim Verlassen des Gebäudes auf die korrekte Verriegelung der Eingangstür zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang.
Der Mieter befreit Thomas Müller von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen „Homanns Hof – Das Probehaus“ geltend gemacht werden können.
Preise / Vergütung / Zahlung
Es gelten die jeweils zum Buchungszeitpunkt gültigen Mietpreise welche auf der Homepage unter
https://homanns-hof-proberaum.de/#knete einsehbar sind.
Der Mietzeitraum beginnt gemäß Buchungsbestätigung, ein verspätetes Eintreffen des Mieters führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
Die verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Heizung, Wasser sowie die Nutzung der sanitären Einrichtungen sind im Rahmen einer „normalen“ Nutzung im Mietpreis enthalten.
Im Falle von erheblicher Verschmutzung bzw. über das normale Maß hinausgehenden notwendigen Aufräumarbeiten wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 75 EUR erhoben.
Kunden müssen den Mietbetrag direkt nach Beendigung der Mietzeit in Bar gegen Quittung bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% sowie evtl. entstandene Mahngebühren ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Einbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Stornierung
Eine verbindlich bestätigte Buchung (Buchungsbestätigung) kann bis zehn Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden.
Erfolgt die Stornierung bis maximal fünf Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, werden 50% des errechneten Mietpreises berechnet, danach wird der volle Mietzins fällig.
Als Stornierungszeitpunkt gilt der Eingang der Stornierungsmeldung bei info@homanns-hof-proberaum.de. Die Stornierungsmeldung muss per E-Mail oder Post erfolgen, eine telefonische Stornierung bzw. eine SMS sind nicht ausreichend.
Beendigung des Vertrages
Homanns Hof – Das Probehaus in Vertretung durch Thomas Müller ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Kunden den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.
Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Der Gerichtsstand ist Elsdorf. Soweit der Kunde nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für das Amtsgericht Zeven vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.